E-Rechnungen einfach, sicher und professionell
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No AI using — wir nutzen keine KI und geben Ihre Daten nicht weiter.
Keine Abos & keine Autoverlängerung — zeitlich begrenzte Pakete ohne automatische Abbuchung.
ZUGFeRD & XRechnung
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Mehrsprachig
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Schneller Workflow
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Die Umstellung auf die E-Rechnung mag zunächst als Pflicht erscheinen — der entscheidende Vorteil liegt in der strukturierten Datenbasis.
PDF / Scan
Keine maschinenlesbare E-Rechnung im Sinne der Norm EN 16931.
Word & Excel
Spätestens bis 2028 muss auf E-Rechnungs-Software umgestellt werden.
Nur per E-Mail
Auch digital versendet reicht PDF allein künftig nicht mehr aus.
DSGVO-konform & in der EU gehostet
Entwickelt für den deutschen Markt mit Fokus auf Datenschutz, rechtssichere Dokumentation und langfristige Archivierung.
E-Rechnung in Deutschland — Hintergrund und Pflichten
Eine E-Rechnung ist eine strukturierte, maschinenlesbare elektronische Rechnung auf Basis des europäischen Standards EN 16931. Dieser Standard legt fest, welche Daten enthalten sein müssen und wie sie technisch aufgebaut sind.
In Deutschland wird die E-Rechnung ab 2025 schrittweise verpflichtend eingeführt. Ab 2028 dürfen Rechnungen nur noch als elektronische Rechnungen ausgestellt werden.
Wichtig: Eine PDF-Datei ist keine maschinenlesbare E-Rechnung. Wer bisher Rechnungen in Word oder Excel erstellt und als PDF ausgibt, muss spätestens bis 2028 auf eine E-Rechnungs-Software umsteellen.
Digitale Rechnung vs. elektronische Rechnung vs. E-Rechnung
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Digitale Rechnung | z. B. PDF oder Scan – nicht strukturiert, nicht maschinenlesbar |
| Elektronische Rechnung | Überbegriff für Rechnungen, die elektronisch versendet werden |
| E-Rechnung | Strukturiertes, standardisiertes Datenformat (z. B. XML) gemäß EN 16931 |
Nur die E-Rechnung im Sinne der Norm ist künftig erlaubt. Eine PDF-Rechnung reicht nicht mehr aus – auch nicht, wenn sie per E-Mail verschickt wird. Daher müssen sich jedes Unternehmen und jede selbstständige Person mit dem Thema auseinandersetzen und die Umstellung rechtzeitig vorbereiten.
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2025
Empfangspflicht
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen und Vereine strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
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2025–2026
Übergangsregelung
Die Ausstellung von sonstigen Rechnungen (z. B. Papier oder PDF) bleibt weiterhin zulässig – sofern der Empfänger zustimmt.
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2027
Ausstellungspflicht (teilweise)
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000 € müssen E-Rechnungen ausstellen. Unternehmen mit geringerem Umsatz dürfen weiterhin sonstige Rechnungen versenden.
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2028
Pflicht für alle
Ab dem 01.01.2028 müssen alle B2B-Inlandsrechnungen verpflichtend als E-Rechnung ausgestellt werden. Sonstige Formate (z. B. PDF) sind dann nicht mehr zulässig.
Hinweis: Die Pflicht zur E-Rechnung ab 2028 gilt für alle regulären B2B-Inlandsrechnungen. Ausgenommen bleiben u. a. Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) sowie steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG (z. B. Gesundheitsleistungen oder Vermietung).
Betroffen sind grundsätzlich:
- Alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG
- bei inländischen B2B-Umsätzen (wenn der Leistungsempfänger ebenfalls Unternehmer ist)
Unabhängig von:
- Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH, Verein etc.)
- Größe
- Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Nicht unter die Pflicht fallen:
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV)
- Fahrausweise (§ 34 UStDV)
- Bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG
- Nicht im Inland steuerbare Umsätze
Die Umstellung auf die E-Rechnung mag zunächst als Pflicht erscheinen, bietet Unternehmen jedoch erhebliche Vorteile in Bezug auf Effizienz, Kosten und Zukunftssicherheit. Der entscheidende Vorteil liegt in der strukturierten Datenbasis, die eine umfassende Automatisierung der Rechnungsprozesse ermöglicht.
Ein elektronisches Rechnungsformat im Sinne der E-Rechnungs-Pflicht ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat. Es muss bestimmte technische Regeln erfüllen, etwa eine XML-Struktur mit Pflichtfeldern.
XRechnung
- XML-basiertes Format
- Vorgabe für Rechnungen an Behörden (B2G)
- In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben für öffentliche Auftraggeber
- Sehr schlank, klar strukturiert
ZUGFeRD
- PDF mit eingebettetem XML
- Sichtbar für Menschen, maschinenlesbar für Systeme
- Beliebt im B2B-Bereich und für interne Archivierung
CII / UN/CEFACT
- Internationaler XML-Standard
- Vor allem bei multinationalen Unternehmen im Einsatz
- In Deutschland seltener verbreitet, aber zulässig
PEPPOL BIS Billing 3
- EU-weites Format für Rechnungsdaten im PEPPOL-Netzwerk
- Grundlage für den interoperablen Austausch über Landesgrenzen hinweg
- Wichtig im internationalen B2G- und B2B-Umfeld
Unsere Tarife
Alle Preise inkl. MwSt. Zeitlich begrenzte Pakete ohne automatische Verlängerung — Zahlung derzeit via Krypto (Plisio). PayPal und Stripe sind vorübergehend nicht verfügbar.
Die Buchung kostenpflichtiger Tarife ist nur mit Benutzerkonto möglich. Nach der Registrierung finden Sie die Zahlung im Dashboard unter „Tarif“.
- Bis zu 3 Dokumente pro Monat (Rechnungen + Angebote zusammen)
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- 300 Rechnungen und 300 Angebote pro Monat
- Voller PDF-Editor
- Laufzeit 30 Tage
- Wie Lite: 15 + 15 Dokumente pro Monat
- Laufzeit 365 Tage
- Kein voller PDF-Editor
- Wie Premium: 300 + 300 Dokumente pro Monat
- Voller PDF-Editor
- Laufzeit 365 Tage